Haus- und Badeordnung 4-2023

1 Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Kennel Bad Braunschweig.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  3. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher für den Schaden.
  4. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  5. Das Rauchen ist im Freibad nur im Freien gestattet. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten.
  6. Behälter aus Glas (Flaschen, Gläser usw.) dürfen im gesamten Freibad nicht benutzt
    werden.
  7. Das Personal des Bades und der Vorstand des Kennel-Bad e.V. üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht
    zurückerstattet.
  8. Nichtschwimmer mit Schwimmhilfen dürfen nur in Begleitung Erwachsener und nur im den abgetrennten Nichtschwimmerbereich in den See.
  9. Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt (§§ 978 ff. BGB).
  10. Das Fotografieren und Filmen fremder Besucher und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung des Vorstandes des Kennel-Bad e.V.
  11. Das sogenannte Aufschaukeln der Badeinseln ist zu unterlassen.
  12. FKK ist nur in dem ausgewiesenen FKK-Bereich erlaubt. "Oben ohne" ist im ganzen Kennel-Bad möglich.
  13.  Die Nutzung des Sees ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet, dieses gilt nicht für den FKK-Bereich. Auf Ganzkörperbadebekleidung ist mit Rücksichtnahme auf die Wasserqualität zu verzichten.
  14. Gebaute Sandburgen, Sandlöcher, Gräben oder ähnliches sind vor Verlassen des Bades wieder zurückzubauen. Auf die Nutzung von Metallschaufeln ist zu verzichten.
  15. Mitglieder des Vereines haben auch zum Ende der öffentlichen Badezeit das Wasser zu verlassen. Ihnen ist es aber erlaubt, den See 30 Minuten nach Badeschluss im Rahmen der Mitgliedschaft zu nutzen.

2 Öffnungszeiten, Preise und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss sind saison- und witterungsabhängig und werden öffentlich bekannt gegeben bzw. ausgehängt. Ebenso werden die gültigen Preise durch Aushang an der Kasse bekannt gegeben bzw. sind dort einsehbar.
  2.  Der Vorstand des Kennel-Bad e.V. kann die Benutzung des Bades oder von Teilen davon einschränken. Soweit ein durchgehender Badebetrieb wegen fehlenden Personals nicht möglich ist, kann die Badeaufsicht eine halbstündige Badepause anordnen.
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet für:
    ● Besucher, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    ● Besucher, die Tiere mit sich führen,
    ● Besucher, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden. Das Personal und der Vorstand des Kennel-Bad e.V. sind berechtigt, solche Besucher des Bades zu verweisen.
  4. Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Zutritt und der Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Besuchern mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen oder Besuchern, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder orientieren können, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  5. Kindern von Vereinsmitgliedern ist es erlaubt, ab der Vollendung des 12. Lebensjahres das Gelände zu nutzen. Ein Baden und Schwimmen im See ist nur in der Zeit des öffentlichen Badebetriebes erlaubt.
  6. Die Nutzung des Spielplatzes ist nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt. Die Nutzung der Fitnessgeräte ist erst ab 16 Jahren erlaubt.
  7. Jeder Besucher muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises sein. Dieser ist zu Nachweiszwecken bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Beim Verlassen des Bades verliert der Eintrittsausweis seine Gültigkeit. Werden Personen ohne gültige Eintrittskarte auf dem Gelände angetroffen, wird eine Zahlung von € 50,- fällig desweiten erstatte der Verein eine Anzeige. Vereinsmitglieder haben den Vereinsausweis mitzuführen.
  8. Mitgliedern des Kennel-Bad e.V. ist es auch außerhalb des öffentlichen Badebetriebes erlaubt, das Vereinsgelände zu betreten und den See auf eigene Gefahr zu nutzen. Gästen von Mitgliedern ist es auch nach vorheriger Anmeldung und Bezahlung des Eintrittspreises nicht gestattet

3 Haftung

  1. Besucher benutzen das Kennel-Bad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Kennel-Bad e.V., ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Kennel-Bad e.V. nicht.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
  3. Der Kennel-Bad e.V. oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Für Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet.
  5. Werden Haftungsansprüche geltend gemacht, so ist der Schadensfall unverzüglich dem Kennel-Bad e.V., Kennelweg 4, 38122 Braunschweig schriftlich mitzuteilen.

4 Besondere Bestimmungen

  1. Bewegungsspiele und Sport (auch ohne Bälle und Geräte) sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben.
  2. Der Badesee darf nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden.
  3. Das Springen in den Badesee ist nicht erlaubt.
  4. Ausgewiesenen Hygieneregeln bzw. Verhaltensgrundsätzen ist dringend Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verweigerungen können Haus- bzw. Platzverbote ausgesprochen werden.
  5. Nutzern ist es nicht gestattet, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
  6. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. Im gastronomischen Bereich/Bistro dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.


5 Ausnahmen

  • Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen
    zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.



Braunschweig, den 01.04.2023
Der Vorstand