Campingplatz Ordnung
Bitte beachten Sie die folgenden Regeln:
- Zelten, Übernachtung im Wohnwagen oder Wohnmobil ist nur nach vorheriger, bestätigter Anmeldung möglich. Dies erfolgt telefonisch oder per Mail an unseren Zeltwart (Kontaktdaten siehe unten).
- Die Anreise erfolgt in der Freibad Saison, freitags von 15:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr.
- Das Campingplatzpersonal kann die Personalausweise jedes Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen.
- Haustiere jeglicher Art sind auf dem Freibadgelände des Kennel-Bad e.V. aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Blindenführ- und Assistenzhunde sind von dieser Reglung ausgenommen und müssen an der Kasse als solche ausgewiesen werden. Eine Nutzung des Sees ist für Blindenführ- und Assistenzhunde jedoch aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
- Auf dem Platz inkl. der Zufahrts- und Erschließungsstraßen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Fahren mit Fahrrädern, Roller, Skateboards, oder ähnliches ist nicht erlaubt. Ein Befahren des Geländes ist nur zum Be- und Entladen möglich. Parken auf dem Freibadgelände des Kennel-Bad ist aus Umwelt- und Platzgründen nicht erlaubt.
- Es gibt nummerierte Standplätze; die Plätze werden Ihnen nach Ihrem Eintreffen zugewiesen bzw. können von Ihnen selbst ausgesucht werden, soweit es die Belegung des Geländes zulässt.
- Der Zeltplatz darf nur nach erfolgter Anmeldung beim Zeltwart oder bei einem Mitarbeiter des Kennel-Bad e.V. und nach vorheriger Zahlung der Benutzungsgebühr betreten werden. Während des Aufenthaltes auf dem Freibadgelände ist das ausgehändigte Armband deutlich sichtbar zu tragen.
- Die Benutzung des Zeltplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung findet nicht statt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden jeglicher Art (z. B Unfälle, Verletzungen, abhandengekommene oder beschädigte Sachen), die bei der Benutzung des Zeltplatzes entstehen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Schaden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
- Nutzern des Zeltplatzes ist es nicht erlaubt, den See außerhalb des öffentlichen Badebetriebes zu nutzen.
- Besucher von Gästen entrichten den Eintrittspreis laut Aushang. Den Besuchern ist es nicht gestattet, den See außerhalb des öffentlichen Badebetriebes zu nutzen.
- Zusätzlich gilt die Haus- und Badeordnung des Kennel-Bad e.V. auch für Campinggäste und deren Besucher. Siehe https://www.kennel-bad.de/das-bad/haus-und-badeordnung.html
- Der Konsum von Cannabis ist auf dem Gelände verboten.
- Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten.
- Es ist nicht gestattet
- Lagerfeuer zu entzünden (Grillfeuer sind nur in geeigneten Behältnissen unter Beachtung des Brand-Index des Landes Niedersachsen erlaubt)
- Ab Grasland-Feuerindex 4 darf kein Lagerfeuer mehr gemacht werden, Grillen ist nur auf der befestigen Fläche im Bereich des Vereinsraums erlaubt ggf. vorbeugend Brandschutzmaßnahmen zu treffen.
- Feuerwerkskörper jeglicher Art anzuzünden oder abzuschießen sowie überlaute Musikanlagen zu betreiben
- Offene Feuerstellen sind auf dem gesamten Campinggelände sowie am Strand verboten. Ausnahme sind die vorgegebenen Feuerstellen (Betonringe, soweit diese nicht vermietet sind). Bis zu ein Grasland-Feuerindex 4
- Zelte mit Gräben zu umgeben
- unnötige Fahrbewegungen auf dem Platz insbesondere mit Quads, Mofas, Motorrollern etc. durchzuführen; ausgenommen ist die An- und Abreise
- Netzstromanschlüsse in den Zelten sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
- Am Abreisetag ist der Platz bis 12 Uhr zu räumen. Sollte an diesem Tag öffentlicher Badebetrieb stattfinden, ist die Nutzung des Freibades bis zum Ende der öffentlichen Badezeit gestattet.
- Abfälle sind in den dafür bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen. Das Zurücklassen von Sperrmüll (Zeltstangen, diverse Campingutensilien, Sitzgelegenheiten, Kühlgeräte, etc.) ist ausnahmslos untersagt. Wir müssen Euch mit Entsorgungskosten belasten.
- Den Weisungen des Zeltwartes und der Mitarbeiter des Kennel-Bad e.V. ist unbedingt Folge zu leisten, sie üben das Hausrecht aus.
- Die Platzruhe dauert von 13.00 – 15.00 Uhr und von 22.00 – 7.00 Uhr.
Laute Musik und laute Unterhaltungen sowie alle Ruhestörungen sind in dieser Zeit zu unterlassen. Es wird im Interesse alle Platzgäste darum gebeten, auch sonst jeglichen ruhestörenden Lärm zu vermeiden. In der Zeit von 22.00 – 7.00 Uhr dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Radio- und Fernsehgeräte, CD- sowie MP3-Player oder ähnliche Geräte dürfen nur in Zeltlautstärke betrieben werden. (Flüsterton 55dB). Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.
- Die Sanitärräume sind pfleglich zu behandeln. Sachbeschädigungen, beabsichtigte Verunreinigungen und Diebstahl werden umgehend zur Anzeige gebracht. Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht ohne Erwachsene in die Sanitärräume. Rauchen in den Sanitäranlagen ist verboten.
- Das Grillen ist nur unter ständiger Aufsicht mindestens einer erwachsenen Person erlaubt. Das Grillheizmaterial muss spätestens um 22.00 Uhr vollständig und dauerhaft abgelöscht sein. Die Benutzung von Brandbeschleunigern jeglicher Art ist ausnahmslos (insbesondere auch beim Grillen) verboten. Siehe auch Punkt 14.2.
Bitte unterstützen Sie uns bei der Umsetzung dieser Platzordnung. Missachtungen und Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Platzverweis. In Einzelfällen behalten wir uns vor, Strafanzeige zu stellen.
Telefon Zeltwart: +49 176 34472264
Notfall Telefonnr.
Feuerwehr 112
Polizei 110
Rettungsdienst 19222
Geschäftsstelle 0531 8863730
MOD
Stand 17.03.2026
Das Kennel-Bad Team wüscht einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt in unseren Naturfreibad